Immobilienmakler Rupert Schulte

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die Firma SCHULTE-Immobilien übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks- Immobilien- und Geschäftsmakler aus, wobei auch die Tätigkeit für den anderen Vertragsteil gestattet ist.

2. Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.

3. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln, sie dürfen ohne die Erlaubnis von SCHULTE-Immobilien weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen. Überlassene Unterlagen sind bei Ablehnung des Objektes unaufgefordert zurückzugeben.

4. Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist ausschließlich über SCHULTE-Immobilien einzuleiten. Bei eventuellen späteren Direktverhandlungen ist auf SCHULTE-Immobilien Bezug zu nehmen und über das Ergebnis Nachricht zu geben.

5. Sofern SCHULTE-Immobilien den Nachweis des Objektes getätigt hat, wird die Provision auch fällig, wenn das angebotene Objekt aus der Zwangsversteigerung erworben wird.

6. Der Vertragsabschluß über ein angebotenes Objekt ist SCHULTE-Immobilien unverzüglich unter Angabe von vollem Namen und bisheriger Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen und beglaubigte Vertragskopien innerhalb einer Woche unaufgefordert einzusenden.

7. Die Gebührenberechnung erfolgt aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der im Angebot festgelegten Gebühr. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den angesetzten Werten laut Angebot.

8. Der Gebührenanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss eines durch SCHULTE-Immobilien vermittelten Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluß.

9. Die Gebühren sind jeweils auch zu zahlen, wenn in anderer als der nach dem Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die Gebührensätze der dann vereinbarten Leistungen zugrunde zu legen sind.